Die Kfz-Finanzierung mit Bürgen nehmen Personen auf, deren Bonität für das gewünschte Fahrzeug nicht ganz genügt. Vielfach verdienen sie etwas zu wenig für ihren Finanzierungswunsch, neben Auszubildenden und Studenten sind das Gewerbetreibende, Freiberufler, Zeitarbeiter oder geringfügig Beschäftigte. Auch Empfänger von ALG I können theoretisch ein Auto finanzieren, doch in solchen Fällen kommt eine Kfz-Finanzierung nur mit Bürgen infrage.
Kfz-Finanzierung mit Bürgen wird vom Händler vorgeschlagen
Der Vorschlag, die Kfz-Finanzierung mit Bürgen aufzunehmen, kommt in den meisten Fällen von den Autohändlern. Sie möchten das vom Kaufinteressenten gewünschte Fahrzeug gern verkaufen und können sich durchaus vorstellen, dass ihr Kunde in spe seinen Kredit anstandslos tilgen wird. Doch er gehört zu einer der oben benannten Zielgruppen und gilt daher nach allen Maßgaben von Finanzgeschäften als Wackelkandidat. Der Autohändler wird sicher den Kfz-Brief als Sicherheit einbehalten und nötigenfalls, wenn wirklich Tilgungsraten ausfallen sollten, das Fahrzeug wieder einziehen (lassen), um es einen anderen Kunden erneut zu verwerten. Diese Sicherheit setzen Autohändler gern und routiniert ein, sie ist allerdings aufwendig umzusetzen. Viel schneller kann der Kauf- und Finanzierungsvorgang abgewickelt werden, wenn beide – Händler wie Kunde – bei der Kfz-Finanzierung auf einen Bürgen setzen.
Weitere Optionen für eine Kfz-Finanzierung mit Bürgen
Sollten Azubis oder Antragsteller in der Probezeit ein Fahrzeug anschaffen wollen, so geht es bei der Finanzierung lediglich um die Überbrückung einer gewissen Zeitspanne, bis der Käufer in sicherem Lohn und Brot steht. Es handelt sich gerade hier um Käufer, denen man per se die Finanzierung durchaus zutraut, aktuell aber auf eine erhöhte Absicherung setzen möchte. Für diese Fälle hat sich die Kfz-Finanzierung mit Bürgen als probates Mittel bewährt.