Die Autofinanzierung möchten sehr viele junge Azubis aufnehmen, sobald feststeht, dass und wie viel Geld sie während ihrer Ausbildung erhalten werden. Wenn der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde, spätestens aber nach dem ersten Gehaltseingang (als welchen man das Ausbildungsentgelt durchaus verstehen kann) lässt sich der sehr große Wunsch nach einem eigenen Kraftfahrzeug nicht mehr unterdrücken – eine Autofinanzierung soll den jungen Fahrzeugbesitzern in spe dazu verhelfen.
Autofinanzierung mit Ausbildungsvertrag: nicht so einfach von der Bank zu bekommen
Erstaunlicherweise teilt die Bank die Begeisterung über das zu erwartende Ausbildungsentgelt nicht uneingeschränkt, sondern reagiert auf den Antrag auf eine Autofinanzierung mit Ausbildungsvertrag sehr verhalten. Sie sieht nämlich das Risiko, dass der Azubi nach der Ausbildung nicht von seinem Betrieb übernommen wird. Zudem erhält er in der Regel ein Ausbildungsentgelt unter der Pfändungsfreigrenze, das zur Besicherung einer Autofinanzierung mit Ausbildungsvertrag nicht ausreicht. Auch ohne diesen rein juristischen Aspekt ist außerdem zu bedenken, ob denn aus der Ausbildungsvergütung genügend Geld für das Darlehen übrig bleiben würde. Schließlich fallen nicht nur die Tilgungsraten an. Das Fahrzeug muss auch versichert und unterhalten werden. Nur wenn Azubis noch bei ihren Eltern wohnen, wären ihre Einkünfte hoch genug für all die Kosten, die sich aus der Anschaffung eines Fahrzeugs ergeben. Diese Bedenken einer Bank stehen der Autofinanzierung mit Ausbildungsvertrag entgegen.
Bürgschaft kann die Autofinanzierung mit Ausbildungsvertrag ermöglichen
Mithilfe einer belastbaren Bürgschaft kann eine Autofinanzierung mit Ausbildungsvertrag dennoch vergeben werden. Diese Bürgschaft kommt in den meisten Fällen von den Eltern, die auf diese Weise ihren Nachwuchs unterstützen, ohne selbst in die Tasche zu greifen. Über einen Bürgen kann die Autofinanzierung mit Ausbildungsvertrag somit doch noch gelingen.