Für Azubis wäre ein Kleinkredit am ehesten über die eigene Hausbank aufzunehmen, wenn der Interessent einen Bürgen beibringen kann. Die deutschen Banken vergeben unter normalen Umständen Kredite an Auszubildende nur mithilfe einer Bürgschaft, da das Einkommen der jungen Kreditantragsteller unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Es gibt allerdings auch bürgschaftsfreie Optionen, mit denen sich der Kleinkredit von Azubis aufnehmen lässt.
Kleinkredit für Azubis: Stellung und Sicht der Banken
Die Banken befinden sich in der juristischen Situation, auf die Richtlinien nach Basel III Rücksicht nehmen zu müssen, die ihr Risikomanagement bestimmten Vorschriften unterwerfen. So dürfen sie riskante Darlehen im Prinzip gar nicht vergeben, wozu sämtliche Kredite an Antragsteller mit einem Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze gehören, wenn nicht eine belastbare Bürgschaft beigebracht wird. Andererseits wollen Banken im Grunde gern die jungen Leute als Kunden gewinnen und sind daher durchaus bereit, einen Kleinkredit auch für Azubis zu vergeben, nur müssen sie auf der Bürgschaft beharren. Ein zweiter Punkt ist die Tilgungsfähigkeit des Antragstellers, auf welche die Banken ebenfalls eine bestimmte Sicht einnehmen. Wenn zu Beginn der Ausbildungszeit – also mit einem auf drei Jahre gesicherten Lehrlingsentgelt – ein Kleinkredit beantragt wird und die Kreditsumme innerhalb der nächsten drei Jahre komfortabel zu tilgen ist, gibt es für Azubis gewöhnlich nach dem Beibringen eines Bürgen keine Schwierigkeiten.
Andere Kredit-Optionen für Azubis
Auf P2P-Portalen und auch beim Finanzvermittler Maxda aus Speyer kann es einen bürgschaftsfreien Kleinkredit für Azubis geben. Die Maxda Darlehenungsvermittlung setzt hierfür ein monatliches Nettoeinkommen über 850 Euro voraus, auf P2P-Portalen entscheiden private Anleger, ob sie in das Kreditvorhaben eines Azubis investieren.