Wenn junge Menschen einen Kredit während ihrer Ausbildung aufnehmen möchten, stoßen sie auf die unerwartete Schwierigkeit, dass eine Bank ganz anders rechnet als sie selbst. Während Auszubildende aufgrund des Ausbildungsentgeltes kalkulieren, dass sie den Kredit während der Ausbildung aufnehmen und gut und gern tilgen können, macht die Bank die juristische Schwelle der Pfändungsfreigrenze geltend.
Kredit während der Ausbildung aufnehmen: nur mit Bürgschaft möglich
Da ein Ausbildungsentgelt regelmäßig unter der Pfändungsfreigrenze (seit Juli 2013: 1.049,99 Euro) liegt, genügt es nicht als Absicherung für eine Kreditaufnahme. Selbst wenn ein Azubi noch bei seinen Eltern wohnt, wenig Kosten hat und sein Ausbildungsentgelt fast vollständig sparen könnte, so verfügt doch die Bank über keine juristische Handhabe, ausstehende Raten etwa per Lohnpfändung einzuziehen. Das ist für die Banken Anlass genug, den Antragstellern eine Absage zu erteilen, die einen Kredit während der Ausbildung aufnehmen möchten. Eine Lösung schlagen kooperative Banken jedoch gleich mit vor: Wenn die Haushaltsrechnung des jungen Antragstellers wie beschrieben ausfällt, er also eigentlich genügend Spielraum für eine Tilgung zur Verfügung hat, dann kann er mithilfe einer guten Bürgschaft den Kredit während der Ausbildung aufnehmen. Diese Bürgschaft kommt in fast allen Fällen von den Eltern des Azubis, die den Wunsch ihres Nachwuchses nach einer Kreditfinanzierung auf diese Weise unterstützen können. Das Kind kann nun endlich finanziell auf eigenen Beinen stehen und schon während der Ausbildung einen Kredit aufnehmen.
Sollen junge Leute einen Kredit innerhalb ihrer Ausbildung aufnehmen?
Wenn unabwendbare Kosten anstehen, ist nichts dagegen zu sagen. Manche Azubis benötigen einen Pkw, um zur Ausbildungsstätte zu gelangen. Das Fahrzeug stellt immerhin einen echten Wert dar und wird sicherlich lange genutzt, daher können die jungen Leute dafür ruhig bereits während der Ausbildung einen Kredit aufnehmen.