Die Kreditwürdigkeit ist während der Ausbildung grundsätzlich gegeben, wenn der Antragsteller keinen negativen Schufa-Eintrag aufweist. Allerdings setzt das Einkommen der Azubis ihren Kreditwünschen enge Grenzen, denn es liegt regelmäßig unter der Pfändungsfreigrenze und wird daher von Banken als Sicherheit nicht akzeptiert. Trotz der prinzipiellen Kreditwürdigkeit während der Ausbildung können die jungen Leute daher Kredite nur in begrenztem Umfang und mithilfe einer Bürgschaft aufnehmen.
Kreditwürdigkeit während der Ausbildung: Wie hoch können die Darlehen ausfallen?
Man geht von einer möglichen Kredithöhe – Bürgschaft vorausgesetzt – von rund 4.000 bis 6.000 Euro aus, wobei Ausnahmen die Regel bestätigen. Diese Kreditwürdigkeit errechnet sich während der Ausbildung aus der möglichen Tilgungsquote zwischen etwa 150 bis 200 Euro monatlich, die man einem Azubi zumutet, ohne dass er womöglich in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Am einfachsten erhalten Azubis noch einen Dispokredit zwischen 500 bis (von einigen Banken) dem Doppelten oder gar Dreifachen ihrer Ausbildungsvergütung, alle höheren Finanzierungen müssen einen komplizierten Antragsweg inklusive der Überprüfung eines Bürgen durchlaufen. Auch müssen die jungen Antragsteller damit rechnen, dass eine Bank ihren Kreditantrag wegen vermuteter mangelnder Kreditwürdigkeit während der Ausbildung pauschal ablehnt.
Welche Banken gehen von einer Kreditwürdigkeit während der Ausbildung aus?
Viele Direktbanken gehen eher unkonventionelle Wege und dürften kleinere Darlehen bewilligen, wenn der Bürge schon beim ersten Kreditantrag mit auftritt. Sparkassen hingegen und einige etablierte Filialbanken wie die Volks- und Raiffeisenbanken, die Postbank, die Commerzbank oder die Deutsche Bank gehen während der Ausbildung eher von einer mangelnden Kreditwürdigkeit aus, wobei wiederum in Einzelfällen mithilfe der Bürgschaft doch kleinere Ratenkredite erhältlich sind. Die Antragsteller können nur nachfragen, ob eine bestimmte Bank an ihre Kreditwürdigkeit glaubt.