Der Maxda Kredit wird für Auszubildende mit Bürgen vergeben, wenn der Antragsteller zwar volljährig ist und daher eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Kreditvergabe erfüllt, aber nicht die Mindestverdienstgrenze erreicht, die bei der Maxda Darlehensvermittlung für eine Kreditvergabe vorgesehen ist. Viele Auszubildende nehmen daher einen Kredit von Maxda mit Bürgen auf.
Maxda Kredit für Auszubildende: Voraussetzungen prüfen
Wer mindestens 18 Jahre alt und in Deutschland wohnhaft ist sowie ein regelmäßiges Einkommen von 850 Euro oder mehr pro Monat erzielt, kann bei Maxda ohne Probleme einen Kredit aufnehmen. Es gibt sogar Azubis, die diese Voraussetzungen erfüllen, weil in einigen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie, bei Banken und Versicherungen, auch in der IT-Branche und der chemischen Industrie die jungen Leute durchaus Ausbildungsvergütungen über 850 Euro erhalten. Bei einer Kreditaufnahme über Maxda käme es jetzt nur noch darauf an, dass das Darlehen bis zum Ende der Ausbildungszeit auch wieder getilgt wird. Kleinere Finanzierungswünsche lassen sich durchaus auf diese Weise erfüllen, sodass der Maxda Kredit in solchen Fällen für Auszubildende nicht mit Bürgen erforderlich wäre.
Bei kleineren Einkommen den Kredit von Maxda mit Bürgen aufnehmen
Bei einem geringeren Ausbildungsentgelt oder auch einem höheren Finanzierungswunsch kommt für Auszubildende nur der Maxda Kredit mit Bürgen infrage. Als Bürgen erster Wahl springen in vielen Fällen die Eltern des Antragstellers ein, wenn sie über ein belastbares, ausreichendes Einkommen aus einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung verfügen. Finanzierungswünsche wie der Führerschein und/oder ein erstes kleines Auto, auch die Einrichtung einer Wohnung lassen sich damit realisieren. Daher sollten Auszubildende stets prüfen, ob ein Maxda Kredit mit Bürgen nicht eine adäquate Finanzierungsmöglichkeit für sie darstellt.
Website: [ www.maxda.de ]