Ratenkredite möchten Banken an Azubis allzu oft nicht vergeben, da ihr Ausbildungsvertrag schließlich befristet ist und ihre weiterer beruflicher Werdegang noch nicht bekannt sein kann. Zudem liegt das Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze. Kredite vergeben die Geldhäuser am liebsten an Personen mit unbefristetem Arbeitsvertrag in Vollzeit, also auch einem entsprechend hohen Einkommen. Auch dürfen sich Antragsteller nicht mehr in der Probezeit befinden. Die Auszubildenden müssten selbst bei einer Übernahme durch den Betrieb nochmals eine Probezeit durchlaufen. Das macht für Azubis den Antrag auf einen Ratenkredit so schwer.
Ratenkredit für Azubis mit Bürgschaft
Mithilfe einer Bürgschaft sind viele Banken bereit, einen Ratenkredit an Azubis zu vergeben. Die Bürgen sind sehr oft die Eltern des Antragstellers (ein gut verdienendes Elternteil genügt), natürlich kommt auch jede andere Person in Betracht, die aus Sicht der Bank als solvent gelten darf. Die Eltern unterstützen das Vorhaben allein deshalb, weil die Azubis anders kaum in der Lage sind, ein selbstständiges Leben zu beginnen. Sie müssen sich manchmal am Ausbildungsort eine kleine Wohnung einrichten, die Einrichtung, eine Mietkaution und den Umzug bezahlen. Gegebenenfalls brauchen sie sogar ein kleines Auto, um alle Wege zur Ausbildungsstätte zu bewältigen. Ohne einen Kredit ist das nicht zu schaffen, die Eltern wissen das. Also unterstützen sie als Bürgen den Kreditantrag.
Azubis können den Ratenkredit als P2P-Kredit beantrage
Die beiden P2P-Portale smava.de und auxmoney.com sind für Azubis ebenfalls gut geeignet, einen Ratenkredit aufzunehmen. Hier kann dieser unter Umständen sogar ohne Bürgschaft vergeben werden. Der Hintergrund ist einleuchtend: Banken müssen sich an die strengen Basel III Richtlinien zur Risikokontrolle bei Kreditvergaben halten. Sie vergeben daher keine Ratenkredite an Azubis ohne Bürgschaft. Auf P2P-Portalen kommt das Geld von privaten Anlegern, die frei in ihrer Entscheidung in das Kreditvorhaben eines Azubis investieren.