Kredit für Azubis ohne Bürgen

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Der Kredit für Azubis ohne Bürgen muss sich zwangsläufig in den Grenzen desjenigen bewegen, was der Azubi selbst zurückzahlen kann. Hier sind zwei Komponenten zu beachten: die relativ geringe Ausbildungsvergütung und die noch verbleibende Zeit der Ausbildung. Über diese Zeit darf das Einkommen als sicher betrachtet werden, ob der Azubi später übernommen wird, ist eine andere Frage. Unter diesen beiden Prämissen ist ein Kredit für Azubis ohne Bürgen zu kalkulieren.

So berechnet sich ein Kredit für Azubis ohne Bürgen

Die Ausgangslage ist hierbei, dass der Azubi keine Bürgen (nach denen die Bank gern fragt) beibringen kann oder möchte, beispielsweise weil seine Eltern den Kreditwunsch nicht unterstützen. Sollte er nun den Kredit für Azubis ohne Bürgen wünschen, so muss dieser während der Ausbildungszeit aus der Ausbildungsvergütung getilgt werden können. Wenn diese etwa 700 Euro beträgt, wovon vielleicht 200 Euro für die Kredittilgung aufzubringen wären, und sich der Azubi im ersten halben Jahr seiner Ausbildung befindet, so kann ein Kredit für Azubis ohne Bürgen über die noch verbleibenden 30 Monate der Ausbildung etwa 5.600 Euro betragen (es wurde ein fiktiver effektiver Zins von 4,90 Prozent angesetzt). So könnte der Antragsteller in etwa den Kredit für Azubis ohne Bürgen kalkulieren.

Kredit für Azubis ohne Bürgen beantragen

Es kommen die Hausbank, Direktbanken oder auch ein Finanzvermittler wie Bon Kredit als Finanzierer infrage. Zu beachten ist, dass nach dem Bürgen in jedem Fall gefragt wird. Das ist eine Standardabfrage sämtlicher Geldinstitute und Vermittler. Daher sollte der Azubi seinen Kreditwunsch von vornherein nicht zu hoch ansetzen und klarstellen, dass er ausdrücklich den Kredit für Azubis ohne Bürgen wünscht.

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