Die Kreditfähigkeit ist in der Ausbildung durch das Ausbildungsentgelt unterhalb der Pfändungsfreigrenze stark eingeschränkt. Das heißt ausdrücklich nicht, dass Azubis gar keinen Kredit bekommen. Sie haben dabei ganz sicher viel bessere Karten als etwa ihre Altersgenossen, die das Gymnasium besuchen und überhaupt keine Einkünfte aus einem Entgelt beziehen, sondern auf das von den Eltern gewährte Taschengeld angewiesen sind. Dennoch heißt es, die Kreditfähigkeit in der Ausbildung sehr genau zu kalkulieren.
Kreditfähigkeit in der Ausbildung: Standpunkt der Banken
Auch die deutschen Geldinstitute gestehen jungen Leuten in der Ausbildung eine gewisse, bürgschaftsunabhängige Kreditfähigkeit zu, denn sie gewähren nahezu durchweg einen kleinen Dispositionskredit meist in Höhe von 500 Euro. Darüber hinaus gehen sie in den Finanzierungen durchaus auch bei Azubis etwas weiter, wenn die Antragsteller einen guten Bürgen beibringen. Dabei handelt es sich wahrscheinlich in weit über 90 Prozent aller Fälle um die Eltern der Auszubildenden, denn der Bürge selbst muss solvent sein und ein ausreichendes Einkommen erzielen. Allerdings ist während der Ausbildung auch mit einer Bürgschaft die Kreditfähigkeit durch das Einkommen der Azubis begrenzt, die schließlich das Darlehen noch tilgen müssen.
Weitere Aspekte der Kreditfähigkeit von Auszubildenden
Es gibt durchaus erweiterte Standpunkte zur Kreditfähigkeit von Auszubildenden. So gewähren Fahrschulen ihren jungen, in der Ausbildung steckenden Kunden durchaus einen bürgschaftsfreien Kredit für die Führerscheinfinanzierung. Auch auf P2P-Portalen betrachtet man die Kreditfähigkeit in der Ausbildung großzügiger als bei den Banken, denn hier können unter Umständen private Anleger in den Kreditwunsch eines Azubis investieren, auch wenn dieser keinen Bürgen beibringt. Das bedeutet, dass die Ansichten zur Kreditfähigkeit in der Ausbildung durchaus vom Standpunkt des Betrachers abhängen.